Rechtsbildung von Flüchtlingen und Asylbewerbern durch die bayerische Justiz

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Nun wird alles gut. Ab Januar 2016 plant das Bayerische Justizministerium eine groß angelegte Informationskampagne für Asylsuchende und andere geflüchtete Personen, die es bis nach Deutschland – respektive bis nach Bayern – geschafft haben.

Justizminister Bausback: „Ziel ist eine schnelle Vermittlung wesentlicher Kenntnisse über die grundlegenden Werte in unserer Gesellschaft sowie über die Grundprinzipien unserer Verfassung, unserer Rechtsordnung.

Zur Wahrung der Identität unseres Landes und zur Verhinderung von Parallelgesellschaften ist es entscheidend, dass Flüchtlinge und Asylbewerber unsere Grundwerte kennen, sie respektieren und sich mit ihnen identifizieren.“

Dazu wurde ein Konzept entwickelt, dass die typische Beamtendeutsch-Bezeichnung trägt: “Rechtsbildung von Flüchtlingen und Asylbewerbern durch die bayerische Justiz” (O-Ton Bausback).

Rechtsbildung also …

Bausback: „Viel der Flüchtlinge und Asylbewerber – das habe ich bei meinen Besuchen der Brennpunkt-Behörden der Justiz von den Kolleginnen und Kollegen des Öfteren gehört – kommen aus Regionen und Ländern, in denen es keine funktionierende Justiz gibt oder die Justiz von den Unrechts-Regimen missbraucht wird. Da ist ein Grundmisstrauen da oder ein Unverständnis, was solche Strukturen angeht. Deshalb und gerade deshalb ist es ganz wichtig, dass wir in der Justiz sehr frühzeitig auf die Menschen zugehen, ihnen die grundlegenden Werte und Regeln unserer Rechts- und Verfassungsordnung näher bringen. Genau hier setzen wir mit diesem Projekt an: ‚Rechtsbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber durch die bayerische Justiz’.“

Angesprochen werden sollen damit diejenigen, die eine Bleibeperspektive haben, die also nicht damit rechnen müssen, bei nächster oder übernächster Gelegenheit abgeschoben zu werden. Denn, so heißt es in einem so genannten Erklärfilm:

O-Ton-Zitat I „Deutschland ist ein Land der Freiheit“

Und weiter: O-Ton-Zitat II „Einig sein, Recht achten, Freiheit leben! So funktioniert der deutsche Rechtsstaat.“

Im Erklärfilm des Bayerischen Justizministeriums wird dies in guten drei Minuten – mit einfachen Animationen bebildert – erklärt.

Gleichberechtigung, Meinungsfreiheit, Religions- und Glaubensfreiheit, unter anderem diese Themen werden kurz aufgeführt und erläutert, das Gewaltmonopol des Staates und auch unsere Gewaltenteilung.

Ein Beispiel: „Wichtig ist die Religions- und Glaubensfreiheit. Jeder kann frei entscheiden, ob und an welche Religion er glaubt. Alle Religionen leben gleichberechtigt nebeneinander und miteinander. Was passiert, wenn diese Freiheiten verletzt werden. Wenn man glaubt, dass man Schaden oder Unrecht erlitten hat? Dann gilt: Nur der Staat mit Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten darf Straftaten verfolgen und Täter verurteilen. Das ist das Gewaltmonopol des Staates“.

Mit diesen Erklärvideos, die auf der Webseite des Justizministeriums veröffentlicht worden sind, soll Asylsuchenden die Grundprinzipien der deutschen Verfassung und unserer Rechtsordnung nahe gebracht werden.

Noch einmal Justizminister Winfried Bausback dazu: „Der erste Schritt ist jetzt erstmal der Film, über das Internet mit QR-Code, was eine recht einfache Weise des Zugangs eröffnet. Wir wissen, dass die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber über Smartphones verfügen. Wir hoffen deshalb, viele von ihnen auf diesem Weg zu erreichen. Und die Staatskanzlei hat ja auch einen Facebook-Kanal und über diesen Kanal werden die Filme auch verbreitet werden.“

Der Film soll in Kürze in die Sprachen Englisch, Arabisch, Urdu, Paschtu und Dari übersetzt und dann auch veröffentlicht werden.

(Musik)

Die Erklärfilme sind nur eine Säule dieses Projekts. Für den Rechtsbildungsunterricht in Asylunterkünften haben sich, so das Ministerium, bereits mehr als 800 Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger freiwillig als Dozenten gemeldet.

Reinhard Nemetz, Präsident des Münchner Amtsgerichts: „Es geht um insgesamt ca. 40 Einrichtungen, darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Unterkunftsmöglichkeiten: Privatwohnungen usw. Dort können wir diese Rechtsbildung natürlich so nicht ohne weiteres darstellen. Da muss dann dafür gesorgt werden, dass diese Leute, die dort untergebracht sind, sofern sie interessiert sind, in Gemeinschaftsräume in diesen Gemeinschaftsunterkünften kommen. Weil wir natürlich nicht Einzel-Rechtsbildung betreiben können, sondern wir suchen eine vernünftige Größe von 20 bis 30 Leuten, denen wir diese Rechtsbildungsmaßnahmen zu vermitteln versuchen.

Wir müssen bei diesen 44 Einrichtungen schauen, wie wir die Leute, auf die wir rechtsbildend einwirken wollen, auswählen. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es Sinn macht, sie vorab auszuwählen, weil die Gemeinschaftsräume klein sind, aber die Zahl der Leute, die in diesen Unterkünften untergebracht sind, relativgroß ist. Also: Eine Vorauswahl. Und die wiederum differenziert nach Sprachgruppen. So dass man also beispielsweise, wenn es um die Sprache Urdu geht, dann eben nur Leute aus diesem Sprachgebiet zulässt, weil man dann auch nur dafür einen Dolmetscher hat. Und die anderen Sprachen versucht man dann eben, nach und nach abzuarbeiten.

Insgesamt haben sich 229 Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger bereit erklärt, diese Rechtsfortbildung zu machen. Der Minister hat bereits erwähnt, dass es sich um eine Nebenbeschäftigung handelt, dafür gibt es ein geringes Entgelt. Wir haben zahllose Hinweise bekommen, dass man entweder auf dieses Entgelt verzichtet, weil man diese Aufgabe als Bürger wahrnimmt, oder dass man sie für gemeinnützige Einrichtungen spendet, die sich der Asylanten- und Flüchtlingsproblematik annehmen. Ich finde, dass muss an dieser Stelle auch gesagt werden, weil das vielleicht so in der Bevölkerung nicht erwartet wird. Und ich finde das auch eine besonders schöne Geste.

Also insgesamt, wie gesagt, von den 810 in Bayern bereiten Justizkolleginnen und –Kollegen kommen 229 aus dem Raum München.”

Die bayerische Staatsregierung hat für dieses Projekt 700.000 Euro bereitgestellt. Nicht nur deshalb wird das Projekt auch kritisiert. So hält beispielsweise der Jurist Christian Helmrich, der an der Universität Regensburg für die Beratung von Geflüchteten in Rechtsfragen zuständig ist, das Projekt laut der Süddeutschen Zeitung nicht für sinnvoll. Er könne nämlich ein “generelles Unverständnis über die deutsche Rechtsordnung” bei Flüchtlingen nicht bestätigen. Außerdem bestehe die Gefahr, dass das bayerische Justizministerium mit der Aktion den Anschein erwecke, dass die Flüchtlinge erst noch “zivilisiert” werden müssten.

Abschließend noch einmal Reinhard Nemetz, der Münchner Amtsgerichts-Präsident: „Es ist auch wichtig, dass wir dem weltweiten Bild, das man sich so von Deutschland und den Deutschen macht, etwas entgegenwirken. Nämlich, dass wir etwas oberlehrerhaft rüberkommen. Das sollte nicht unser Ansatz bei dieser Rechtsbildung sein. Unser Ansatz sollte ein menschenfreundlicher, ein philantropischer sein. Wir wollen diese Leute in unsere Gesellschaft aufnehmen, wir sprechen ja immer von den Leuten mit einer gewissen Bleibeperspektive.

Und wenn das so ist, dann können wir nicht oberlehrerhaft daher kommen, sondern dann müssen wir versuchen, sie hinzuführen, einzuführen, mit ihnen zu kommunizieren. Und sie überzeugen! Also nicht von oben herab: patsch, patsch, patsch! Das wollen wir nicht haben. Sondern wir wollen die Leute bekannt machen mit den Regeländerungen, die in unserer Gesellschaft gegenüber ihrer bisherigen wahrzunehmen sind. Und wir wollen Verständnis wecken und sie zum Überlegen bringen. Vielleicht auch dazu bringen, selber nachzudenken und sich dann mit diesen Gegebenheiten abzufinden oder sie gar zu übernehmen. Das ist also unser Ansatz: Es geht darum, dass die Leute einen Platz in unserer Gesellschaft finden.“

Weitere Fotos von der Pressekonferenz im Justizministerium hier.