Posted in Bayern München

Demonstrieren schwer gemacht

Das neue bayerische Versammlungs(verhinderungs)recht – Im Versammlungsrecht ist geregelt, unter welchen Umständen Kundgebungen und Demonstrationen organisiert werden dürfen. Zusätzlich unterliegen diese noch Auflagen der örtlichen Polizei sowie des Kreisverwaltungsreferats.

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