Bayerisches Kabinett zur Inneren Sicherheit und zum Ausbau des Rechtsstaats

Vier Themen haben das Bayerische Kabinett am Dienstag in der Hauptsache beschäftigt, Themen der Inneren Sicherheit und der Stärkung des Rechtsstaats: Bekämpfung von Terrorismus, Salafismus und Extremismus – Vorgehen gegen Reichsbürger – Ausbau der Bayerischen Polizei – Beschleunigung von Strafverfahren (Forderung an den Bund) mit weiteren juristische Themen.
Über die wesentlichen Ergebnisse der Beratungen haben Staatskanzleiminister Dr. Florian Herrmann, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich heute im Rahmen einer Pressekonferenz informiert.

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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 19. Februar 2019

  1. Der Ministerrat bekräftigt den Aktionsplan zur Bekämpfung von Terrorismus, Salafismus und Extremismus / Erfolgreiche Arbeit der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus soll personell ausgebaut werden / Forderung an den Bund, Strafbarkeitslücken wie im Bereich Sympathiewerbung konsequent zu schließen
  2. Bayern geht konsequent gegen sogenannte Reichsbürger vor / bereits 670 Waffen entzogen / Schwerpunkt auf Gewaltbereitschaft, Verbindungen zu Rechtsextremisten, Online-Aktivitäten
  3. Ausbau der Bayerischen Polizei kommt hervorragend voran / Personalstand, Neueinstellungen und Ausbildung auf Rekord-Niveau / 2.500 neue Stellen bis 2023 / 45.000 Polizistinnen und Polizisten im Jahr 2023
  4. Der Ministerrat bekräftigt die Forderung an den Bund, die weitere Beschleunigung von Strafgerichtsverfahren und den Ausbau von Ermittlungsmaßnahmen wie vereinbart zügig umzusetzen / effektivere und praxistaugliche Ausgestaltung des Strafverfahrens erfordert weitergehende StPO-Reform / technischer Fortschritt, wie erweiterte DNA-Analyse und umfangreichere Speicherung von Telekommunikationsdaten, für Aufklärung von Straftaten unerlässlich

1. Der Ministerrat bekräftigt den Aktionsplan zur Bekämpfung von Terrorismus, Salafismus und Extremismus / Erfolgreiche Arbeit der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus soll personell ausgebaut werden / Forderung an den Bund, Strafbarkeitslücken wie im Bereich Sympathiewerbung konsequent zu schließen

Der Ministerrat hat heute den Aktionsplan des Justizministeriums zur Bekämpfung von Extremismus, Salafismus und Terrorismus bekräftigt. Die bayerische Justiz ist in den letzten Jahren entschlossen und erfolgreich gegen Salafisten, Terroristen und Extremisten aller Art vorgegangen. Damit der Rechtsstaat bei den zentralen sicherheitspolitischen Themen stark bleibt, fordert der Ministerrat vom Bund, erforderliche Anpassungen im Strafrecht vorzunehmen, um Strafbarkeitslücken u.a. im Bereich der Sympathiewerbung zu schließen.

Bayern hat mit der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München bereits ein bayernweites Kompetenzzentrum geschaffen. Die erfolgreiche Arbeit der ZET soll nun weiter ausgebaut werden, damit diese auch bei steigenden Fallzahlen ihre Aufgaben weiterhin effektiv erfüllen kann. Im Kampf gegen Delikte mit antisemitischem Bezug hat die bayerische Justiz im letzten Jahr bei allen drei Generalstaatsanwaltschaften Antisemitismusbeauftragte installiert. Auch im bayerischen Justizvollzug werden die Extremismusbekämpfung und Radikalisierungsprävention mit bewährten Programmen wie dem bayerischen Vorreiter-Projekt “Re-Start – Freiheit beginnt im Kopf” sowie mit neuen Maßnahmen wie der “Task Force Extremismus” weiter vorangetrieben.

Gleichzeitig appelliert die Staatsregierung auch an den Bundesgesetzgeber, Lücken im Strafrecht, etwa bei der Volksverhetzung aus dem Ausland, der Unterstützung terroristischer Vereinigungen und bei der Sympathiewerbung zu schließen. Besonders das nach derzeitiger Rechtslage straflose Werben auf bayerischen Straßen und Plätzen für Ziele terroristischer Gruppen ist aus Sicht der Staatsregierung nicht akzeptabel.


2. Bayern geht konsequent gegen sogenannte Reichsbürger vor / bereits 670 Waffen entzogen / Schwerpunkt auf Gewaltbereitschaft, Verbindungen zu Rechtsextremisten, Online-Aktivitäten

Bayern geht als bundesweiter Vorreiter konsequent und mit hoher Intensität gegen die sogenannte Reichsbürgerszene vor. Der Ministerrat zog heute Bilanz der bislang erzielten Erfolge und befasste sich mit dem Konzept des Innenministeriums für verstärkte Maßnahmen gegen Reichsbürger, die gewaltbereit sind oder mit Rechtsextremisten oder rechtsextremistischen Organisationen in Verbindung stehen.

Durch intensive Ermittlungsarbeit ist es den bayerischen Sicherheitsbehörden gelungen, das Dunkelfeld der Reichsbürgerszene in Bayern erheblich aufzuhellen. Rund 4.200 Personen werden zur Szene gerechnet. Der „harte Kern” umfasst rund 400 Personen, die ihre Ideologie durch zahllose Aktivitäten gegen staatliche Institutionen zum Ausdruck bringen.

Die dagegen ergriffenen Maßnahmen zeigen Wirkung. Insbesondere bei der Entwaffnung von sogenannten Reichsbürgern kommen die bayerischen Behörden voran. Bis zum Jahresende 2018 haben die Sicherheitsbehörden in Bayern 325 Reichsbürger identifiziert, die über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügten. Gegen alle wurden bereits Widerrufsverfahren eingeleitet, von denen 292 bereits abgeschlossen sind. Insgesamt wurden 670 Waffen entzogen.

Neben der Repression baut Bayern auch die Prävention aus. Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) informiert als zentrale Präventionsstelle der Staatsregierung über Reichsbürger und sogenannte Selbstverwalter. Sie ist Ansprechpartner für alle Bürger, für Landes- und Kommunalbehörden sowie Schulen. In ihren Präventionsangeboten gibt die BIGE anschaulich Informationen zur Reichsbürgerideologie, Strukturen, Aktivitäten, Strategien und Akteuren und zum Gefahrenpotential der Reichsbürger. Die BIGE unterstützt außerdem mit bedarfsorientierten Handlungsempfehlungen.

Um das Vorgehen gegen besonders aktive Reichsbürger zu intensivieren, setzt das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz künftig Schwerpunkte auf

  • eine noch intensivere Beobachtung der gewaltorientierten
    Reichsbürgerszene;
  • besonders auffällige Teile der Szene wie der sogenannte Volksstaat Bayern, sogenannte Milieumanager oder Selbstverwalter und Waffenbesitzer;
  • Verbindungen zu Rechtsextremisten und rechtsextremistischen Organisationen;
  • Online-Aktivitäten von Reichsbürgern.

Bayerns Sicherheitsbehörden werden dabei alle rechtsstaatlichen Mittel einsetzen, um der Gefahr durch Reichsbürger zu begegnen.


3. Ausbau der Bayerischen Polizei kommt hervorragend voran / Personalstand, Neueinstellungen und Ausbildung auf Rekord-Niveau / 2.500 neue Stellen bis 2023 / 45.000 Polizistinnen und Polizisten im Jahr 2023

Der Ministerrat hat sich heute mit dem Konzept des Innenministeriums für die weitere personelle Stärkung der Bayerischen Polizei befasst. Bereits heute hat die Bayerische Polizei mit 42.500 Stellen den höchsten Personalstand aller Zeiten erreicht. Als Antwort auf die weitere Zunahme der Bevölkerung, internationalen Terrorismus, Cyberangriffe und zusätzliche Aufgaben im Grenzschutz baut die Staatsregierung die Bayerische Polizei nun weiter aus. Von 2019 bis 2023 wächst sie um weitere 2.500 Stellen auf 45.000 Polizistinnen und Polizisten an.

Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, schafft die Staatsregierung bis 2023 jedes Jahr 500 neue Stellen für Polizistinnen und Polizisten. Hinzu kommen weitere Stellen für spezielle Aufgaben v.a. im Bereich Informationstechnologie. So werden beispielsweise im Rahmen des Maßnahmenpakets „Mobile Police“ 71 Stellen für IT-Spezialisten geschaffen, damit Polizeikräfte künftig vom „digitalen Streifenwagen“ aus mobil auf alle polizeilichen Anwendungen zugreifen können. Weitere 19 Spezialisten sind für den Betrieb des Digitalfunks vorgesehen.

Die Umsetzung des Personalaufbaus läuft bereits auf Hochtouren. Bereits 2017 und 2018 hat die Bayerische Polizei 1.130 neue Stellen erhalten, zusätzliches Personal eingestellt und die Ausbildung intensiviert. Zum Personalzuteilungstermin im Frühjahr 2019 werden die Polizeiverbände in ganz Bayern insgesamt 811 neue Polizeibeamtinnen und -beamte erhalten. Zum 1. März 2019 ist die Neueinstellung von 872 Polizeianwärtern für die Polizeiausbildung geplant. Insgesamt werden 2019 rund 1.700 neue Polizistinnen und Polizisten eingestellt; rund 4.000 Beamtinnen und Beamte werden in der Ausbildung für die 2. Qualifikationsebene bei der Bayerischen Polizei sein. Personalstand, Neueinstellungen und Ausbildung befinden sich damit auf Rekord-Niveau.


4. Der Ministerrat bekräftigt die Forderung an den Bund, die weitere Beschleunigung von Strafgerichtsverfahren und den Ausbau von Ermittlungsmaßnahmen wie vereinbart zügig umzusetzen / effektivere und praxistaugliche Ausgestaltung des Strafverfahrens erfordert weitergehende StPO-Reform / technischer Fortschritt, wie erweiterte DNA-Analyse und umfangreichere Speicherung von Telekommunikationsdaten, für Aufklärung von Straftaten unerlässlich

Der Ministerrat bekräftigte seine Forderung, die im Koalitionsvertrag Bund vereinbarten Maßnahmen zur Beschleunigung von Strafverfahren und zur Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten („Pakt für den Rechtsstaat“) auf Bundesebene zügig und dringend voranzubringen. Bayern hat bereits zahlreiche Verbesserungsvorschläge vorgelegt, die zum großen Teil in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene Eingang gefunden haben, teilweise aber auch darüber hinausgehen und insgesamt noch der Umsetzung bedürfen.

Die Strafprozessordnung muss aus Sicht der Staatsregierung in folgenden Punkten weitgehend reformiert werden: Zentrale Forderung Bayerns zur Beschleunigung des Strafprozesses ist ein Dreiklang aus erleichterter Ablehnung von missbräuchlichen Befangenheits- und Beweisanträgen, die Vorabentscheidung über Besetzungsrügen sowie der Bündelung der Nebenklagevertretung. Das Problem der massiven Verzögerung oder gar Blockade von Strafgerichtsverfahren muss gelöst werden, um die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege dauerhaft, auch in Umfangsverfahren (Stichwort: NSU-Prozess), zu gewährleisten.

Aber auch bei den Ermittlungsinstrumenten sind aus bayerischer Sicht erhebliche Verbesserungen möglich und nötig. Ermittler müssen in die Lage versetzt werden, den technischen Fortschritt noch umfassender nutzen zu dürfen, um Straftaten in der digitalen ebenso wie in der analogen Welt aufklären zu können. Bayern fordert deswegen seit langem vom Bundesgesetzgeber unter anderem eine Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung auf Fälle des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Ferner sollen DNA-Spuren auch auf Haar-, Haut- und Augenfarbe sowie das Alter des Spurenverursachers und die biogeographische Herkunft hin untersucht werden dürfen (sog. erweiterte DNA-Analyse). Auch die Speicherung von Telekommunikationsdaten (sog. Verkehrsdaten) ist aus bayerischer Sicht für zeitgemäße Ermittlungen nicht nur bei Cybercrime unerlässlich und muss wieder möglich gemacht werden. In einer Zeit, in der Telekommunikation und das Internet auch für Straftäter eine entscheidende Rolle spielen, ist eine effektive Strafverfolgung ohne die Möglichkeit des Zugriffs auf Verkehrsdaten und ihre Auswertung nicht möglich. Bayern wird sich hierfür daher auch auf EU-Ebene einsetzen. Die Speicherung von Verkehrsdaten soll dabei auch auf E-Mail- und Messenger-Dienste wie WhatsApp ausgeweitet werden.


Video der Pressekonferenz

Video: Hans Schultheiß (muenchnerschaufenster.de)


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