Rechtsgutachten: Cannabis-Legalisierung verstößt gegen Völker- und Europarecht

Holetschek: Cannabis-Legalisierung ver­stößt gegen Vö­lker- und Europa­recht – Bay­erns Ge­sundheits­mi­nister stellt Rechts­gut­acht­en von Pro­fessor We­gen­er zu den Le­ga­li­sier­ungs­plän­en der Bun­des­re­gier­ung vor

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat am Mittwoch ein Rechtsgutachten zu den Plänen der Bundesregierung für eine Cannabis-Legalisierung vorgestellt. Holetschek betonte in München: „Das Gutachten bestätigt meine Auffassung, dass die von der Berliner Ampel-Koalition geplante Legalisierung von Cannabis sowohl gegen das Völkerrecht als auch das Europarecht verstößt. Es kommt zu dem klaren Schluss, dass Deutschland mit einer solchen Legalisierung geltende Verträge brechen würde.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek
Ich fordere die Bundesregierung daher auf, ihre Pläne zur Zulassung des Anbaus, Handels und des Konsums von Cannabis zu Genusszwecken sofort fallen zu lassen und sich stattdessen mit aller Kraft den wichtigen Herausforderungen unseres Gesundheitssystems zu widmen: Krankenhausreform, Pflegereform, Fachkräftemangel, Digitalisierung – um nur einige davon zu nennen.“

Das Gutachten hat Professor Dr. Bernhard Wegener von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erstellt. In der mehr als 50-seitigen Analyse heißt es wörtlich: „Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung widerspricht völker- und europarechtlichen Vorgaben.“

Dabei verstoße das Projekt der Bundesregierung vor allem gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung: „Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung der von der Bundesregierung geplanten Art in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.“

Weiter heißt es im Gutachten zum Europarecht: „Unzulässig sind danach insbesondere der geplante staatliche oder staatlich lizensierte Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis zu anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken.“ Holetschek warnte: „Ein Verstoß gegen EU-Recht müsste meiner Ansicht nach immer ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen.“

Professor Wegener erläuterte: „Das Legalisierungsvorhaben der Bundesregierung ignoriert die völker- und europarechtlichen Grenzen nationaler Drogenpolitik. Dieser international und europäisch nicht abgestimmte Sonderweg ist deshalb rechtlich überaus riskant und droht selbst die von der Bundesregierung verfolgten Ziele von vornherein zu verfehlen.“

Der Minister lenkte den Blick zudem auf weitere problematische Facetten der Legalisierungspläne. Holetschek sagte: „Ich kann nicht nachvollziehen, wie eine Freigabe von Cannabis zu ‚Genusszwecken‘ für junge Menschen ab 18 Jahren den Gesundheits- und Jugendschutz verbessern soll. Ich sage ganz klar: Ich lehne eine Cannabis-Legalisierung wegen der gravierenden gesundheitlichen Risiken dieser Droge entschieden ab.“

Professor Dr. Bernhard Wegener

Holetschek ergänzte: „Cannabis zu legalisieren und auf Prävention zu pochen, ist wie Feuer zu legen und dann die Feuerwehr zu rufen. Das kann doch nicht der Ernst der Berliner Ampel-Koalition sein.“

Als nicht haltbar wies Holetschek die Behauptung zurück, mit den Plänen der Bundesregierung könnten der Schwarzmarkt und die Kriminalität besser bekämpft werden. Der Minister sagte: „Die Erfahrungen aus den USA oder Kanada zeigen, dass sich der Schwarzmarkt mit einer Legalisierung nicht austrocknen lässt. Der Schwarzmarkt existiert vielmehr weiter. Daneben stellen Probleme in der Marktregulierung, der Schmuggel und der Steuerbetrug den Staat vor unlösbare Probleme.“

Der Minister fügte hinzu: „Es wäre außerdem naiv zu glauben, dass Kinder und Jugendliche durch so ein Gesetz keinen Zugang zu Cannabis hätten. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass ein sogenannter grauer Markt entstehen kann, bei dem beispielsweise Volljährige legal erworbenen Stoff an Minderjährige weitergeben. Das wäre eine neue Herausforderung für Polizei und Justiz, die niemand braucht. Von einer mutmaßlichen ‚Entlastung‘ der Polizei, mit der Legalisierungs-Befürworter gerne argumentieren, ist daher nicht auszugehen.“

Das Gutachten ist zu finden auf der Webseite des bayerischen Gesundheitsministeriums unter folgendem Link: https://s.bayern.de/cannabis-rechtsgutachten

Quelle: Pressemeldung des StMG