Finanzielle Hilfen für mehr Münchner Haushalte

Der Münchner Marienplatz im August 2022

Die Landeshauptstadt erhöht zum 1. September die Einkommensgrenzen für den Bezug des München-Pass und für weitere freiwillige Leistungen. Damit können mehr Haushalte mit niedrigem Einkommen als bisher finanziell unterstützt werden. Das hat der Verwaltungs- und Planungsausschuss als Feriensenat in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Wir müssen alles dafür tun, dass Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen in unserer Stadt ein lebenswertes Leben führen können, und werden dafür auch künftig alle unsere Möglichkeiten nutzen. Allerdings ist unser Handlungsspielraum als Kommune begrenzt. Deswegen appelliere ich an die Bundesregierung, bei der Einführung des Bürgergeldes die Entwicklung der Lebenshaltungskosten sowie die Belange einer Großstadt und deren Bürger*innen angemessen zu berücksichtigen. Gleiches gilt auch für die Anpassung des Wohngeldes.
Die Einkommensgrenzen orientieren sich an der Armutsgefährdungsschwelle. Diese Einkommensgrenze wurde im neuen Armutsberichts auf 1.540 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt angehoben und liegt damit um fast 200 Euro höher als noch vor fünf Jahren. Mit dem neuen Armutsbericht 2022 des Sozialreferats wird der Stadtrat voraussichtlich im Dezember 2022 befasst.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die Armutsgefährdungsschwelle hat für Menschen große Bedeutung, die von einem niedrigen Einkommen leben, aber noch keine staatlichen Leistungen wie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Denn sie ist Grundlage dafür, dass die Landeshauptstadt freiwillige Leistungen gewährt. Die vorgenommene Anpassung ist angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten und der hohen Inflation dringend geboten. Grundsätzlich ist es allerdings keine auf Dauer tragfähige Lösung, dass die Not der Betroffenen vor allem durch Leistungen aus kommunaler Kasse gelindert wird. Hier sollte auch die Bundesregierung Verantwortung übernehmen. Insofern begrüße ich die Forderung der Sozialverbände, eine Armutskonferenz durchzuführen, um auf diesem Wege schnellstmöglich weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Die Einkommensgrenzen werden angehoben für:

  • den München-Pass für Haushalte mit geringem Einkommen, der Vergünstigungen oder Ermäßigungen beim Besuch von Bädern, Museen und vieles mehr bietet.
    Auch ist mit dem Pass das Sozialticket IsarCard S verbunden, das Vergünstigungen für den öffentlichen Nahverkehr bietet, z.B. für die Zone „M“ kostet das Sozialticket 31,10 Euro. Darüber hinaus gibt es weitere freiwillige Leistungen wie:

  • die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln,
  • den kommunalen Stromkostenzuschuss,
  • die Vermittlung in Energieberatungsangebote,
  • den Zuschuss zum Kauf eines Laptops für Senior*innen,
  • den Sozialen Mittagstisch in den ASZ und weiteren Einrichtungen der offenen Altenhilfe,
  • die Ermäßigung der Teilnahmegebühren für Kurse, Gruppenangebote und Veranstaltungen der ASZ, weiterer Einrichtungen der offenen Altenhilfe und der Seniorenprogramme der Bildungswerke und
  • die Unterstützung älterer Menschen mit geringem Einkommen bei der Finanzierung haushaltsnaher Dienstleistungen.

München Pass und freiwillige Leistungen werden in den Münchner Sozialbürgerhäusern und im Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration ausgereicht. Weitere Informationen unter https://stadt.muenchen.de/rathaus/verwaltung/sozialreferat/sozialbuergerhaus.

Quelle: Rathaus Umschau Nr.161 vom 24.08.2022