In Bayern dürfen besonders gut integrierte Asylbewerber künftig öfter arbeiten

Bayern ermöglicht ab sofort mehr Asylbewerbern und Geduldeten, zu arbeiten oder eine Berufsausbildung zu beginnen. So können bayerische Ausländerbehörden nun im Rahmen ihres Ermessens besondere Integrationsleistungen berücksichtigen, wenn sie entscheiden, ob jemand eine Berufsausbildung beginnen darf.
Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann sagte dazu heute: „Ich denke hier an besonders Engagierte, die beispielsweise überdurchschnittliche Schulleistungen vorweisen können. Auch wer ein besonderes bürgerschaftliches Engagement an den Tag gelegt hat, soll profitieren. Auf diese Weise schaffen wir mehr Raum, Einzelfällen und ihren Besonderheiten gerecht zu werden“, so Herrmann. Positiv soll es sich außerdem künftig auswirken, wenn jemand eine Beschäftigung oder Berufsausbildung in einem Beruf mit besonderem Fachkräftemangel aufnehmen will. „Hier haben wir ganz klar auch die Interessen unserer heimischen Wirtschaft im Blick“, betont Herrmann. Bayerischen Arbeitgebern will Herrmann künftig noch mehr Planungssicherheit verschaffen. „Unsere Ausländerbehörden dürfen von nun an Berufsausbildungen bereits bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn erlauben“, kündigte Herrmann an.

Allerdings bestehe Bayern nach wie vor auf einer sauberen Klärung der Identität, „schon aus Sicherheitsgründen“, wie Herrmann betonte. „Wir werden aber dafür künftig nicht nur Pässe akzeptieren, sondern auch anderen behördliche Dokumente, sofern sie zum Nachweis der Identität taugen.“

Gute Nachrichten gibt es nach den Worten des Innenministers auch für besonders gut integrierte Geduldete, die ohne eigenes Verschulden nicht abgeschoben werden können, etwa weil der Herkunftsstaat die Aufnahme verweigert. Dieser Personenkreis bekommt die Chance auf einen verlässlichen Status, darf weiter arbeiten und erhält eine dauerhafte Bleibeperspektive. „Damit haben wir in Bayern als erstes Bundesland schon jetzt Klarheit für einen Personenkreis geschaffen, der voraussichtlich ab Januar 2020 von der neuen ‚Beschäftigungsduldung‘ profitiert, die der Bundesgesetzgeber noch auf den Weg bringen will“, erklärte der Innenminister.

Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern sollen laut Herrmann dagegen wie bisher grundsätzlich keine Beschäftigungserlaubnisse erhalten. Dies sei durch den Bundesgesetzgeber klar geregelt. „Es macht keinen Sinn, Flüchtlinge mit sehr geringer Bleibeperspektive in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass ihr Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt werden wird“, so Herrmann. Vielmehr gehe es dann darum, die Ausreisepflicht konsequent zu vollziehen. Außerdem stellte Herrmann unmissverständlich klar: „Wer Gewalttaten verübt, mit Drogen handelt oder sonstige Straftaten begeht, hat keine Zukunft in unserem Land, sondern wird konsequent abgeschoben.“