Innenminister Herrmann stellt LKW-Abbiegeassistenten bei Fahrzeugen der Bayerischen Polizei vor

28. August 2020: Innenminister Joachim Herrmann setzt auf Abbiegeassistenz-Systeme bei Schwerlastfahrzeugen der Bayerischen Polizei. "Seit Mitte 2019 lassen wir alle neubeschafften LKW und Busse mit einem werkseitig angebotenen Abbiegeassistenten ausstatten", erklärte Herrmann bei der Vorstellung entsprechender Fahrzeuge, darunter auch ein Gefangenentransportbus. "Das ist beim Abbiegen eine wichtige Unterstützung für den Fahrer und kann Leben retten!" Elf der insgesamt 82 Fahrzeuge über 7,5 Tonnen der Bayerischen Polizei sind bereits mit einem Abbiegeassistenten ausgerüstet. Drei weitere Fahrzeuge wurden mit einem solchen System bestellt und werden Anfang 2021 ausgeliefert.

Foto: Sammy Minkoff/StMI

Schwerlastfahrzeugen der Bayerischen Polizei. „Seit Mitte 2019 lassen wir alle neubeschafften LKW und Busse mit einem werkseitig angebotenen Abbiege­assistenten ausstatten“, erklärte Herrmann bei der Vorstellung entsprechender Fahrzeuge, darunter auch ein Ge­fangenen­transport­bus. „Das ist beim Ab­biegen eine wichtige Unterstützung für den Fahrer und kann Leben retten!“ Elf der insgesamt 82 Fahrzeuge über 7,5 Tonnen der Bayerischen Polizei sind bereits mit einem Abbiegeassistenten ausgerüstet. Drei weitere Fahrzeuge wurden mit einem solchen System bestellt und werden Anfang 2021 ausgeliefert.
Foto: Sammy Minkoff/StMI

+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann setzt auf Abbiegeassistenz-Systeme bei Schwer­last­fahr­zeugen der Bayerischen Polizei. „Seit Mitte 2019 lassen wir alle neubeschafften LKW und Busse mit einem werkseitig angebotenen Abbiegeassistenten ausstatten“, erklärte Herrmann heute in München bei der Vor­stellung entsprechender Fahrzeuge, darunter auch ein Ge­fangenen­trans­port­bus.
„Das ist beim Abbiegen eine wichtige Unter­stützung für den Fahrer und kann Leben retten!“ Elf der insgesamt 82 Fahrzeuge über 7,5 Tonnen der Bayerischen Polizei sind bereits mit einem Ab­biege­assistenten ausgerüstet. Drei weitere Fahrzeuge wurden mit einem solchen System bestellt und werden Anfang 2021 ausgeliefert. „Darüber hinaus haben wir bereits zwei vorhandene LKW mit einem Nachrüstsystem ausgestattet“, ergänzte Herrmann. „Der­zeit prüfen wir beim gesamten LKW- und Bus­fuhrpark der Polizei eine Nach­rüstung mit einem Abbiege­assistenten. +++

Laut Herrmann geht die Bayerische Polizei damit mit gutem Beispiel voran. Denn eine entsprechende EU-Verordnung sieht erst ab Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 für neu zugelassene Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen die verpflichtende Ausrüstung vor. Für mehr Verkehrssicherheit appelliert der Innenminister an alle Behörden und Firmen, bereits schon jetzt auf freiwilliger Basis nur noch entsprechend ausgestattete Fahrzeuge anzuschaffen und vorhandene LKW und Busse nach Möglichkeit nachzurüsten. „Dafür gibt es vom Bundesverkehrsministerium ein spezielles Förderprogramm und Nachrüstempfehlungen“, so Herrmann.

Einen weiteren Sicherheitsgewinn erhofft sich der Innenminister von der Ende April 2020 in die Straßen-Verkehrs-Ordnung aufgenommenen Regel, dass alle Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Das ist dann der Fall, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit Fußgängerverkehr zu rechnen ist, der die Fahrbahn überquert.

Wie Herrmann deutlich machte, kommt es immer wieder zu schweren Unfällen mit rechtsabbiegenden Lastkraftwagen und Bussen: „Gerade Radfahrer und Fuß­gänger können leicht übersehen werden, mit häufig dramatischen Folgen.“ 2019 ereigneten sich auf Bayerns Straßen 2.922 Unfälle, bei denen der Schwerlastverkehr beim Abbiegen beteiligt war. Dabei kamen zehn Menschen ums Leben. „Jeder einzelne Fall ist eine schreckliche Tragödie“, so Herrmann. Das betreffe nicht nur die Unfallopfer und deren Hinterbliebene. „Auch für den LKW-Fahrer ist es traumatisierend, wenn sie wegen des toten Winkels Menschen übersehen und diese dann schwer verletzt werden oder gar ums Leben kommen.“

(StMI – 28.08.2020 PM 235b/2020)