Das Urheberrecht bietet keine Möglichkeit, den Nachdruck von Nazi-Zeitungen aus der Zeit vor dem 1. Januar 1939 zu verbieten.
Pressemitteilung des LG München I
http://www.tagesspiegel.de/medien/urteil-zu-ns-blaettern-drucken-ist-erlaubt/1482186.html
http://ipkitten.blogspot.de/2009/03/zeitungszeugen-case-next-chapter.html
Neueste Kommentare