PEGIDA München im Kurzurlaub?

 

Auf der Facebook-Seite von PEGIDA München kann man seit heute vormittag lesen: „Für diese Woche sind alle Veranstaltungen abgesagt“. Warum genau, ist nicht ersichtlich.

PEGIDA München macht Pause (Bild: PEGIDA München e.V.)

Vielleicht ist es der „stille Protest“ besorgter Lügen-Bürger. Denn PEGIDA darf seine Weisheiten nicht mehr wie bisher ständig und penetrant z.B. auf dem Marienplatz oder vor der Feldherrnhalle unters Volk bringen.

KVR-Chef Dr. Wilfried Blume-Beyerle
KVR-Chef Dr. Wilfried Blume-Beyerle

Dr. Wilfried Blume-Beyerle, Kreisverwaltungsreferent der Landeshauptstadt München: „Wir haben jetzt in einem sehr differenzierten Bescheid genau geregelt, wann PEGIDA wo sich versammeln darf oder herumziehen darf. Kurz gesagt: PEGIDA darf jeden ersten Montag im Monat sich vor der Feldherrnhalle versammeln, am zweiten, dritten und vierten Montag haben wir andere Plätze vorgesehen, also z.B. den Stachus.


Dasselbe gilt für die Versammlungen auf dem Marienplatz. Hier darf PEGIDA sich nur noch einmal pro Woche auf dem Marienplatz versammeln. An den anderen Tagen – auch da – auf anderen Plätzen.


Also, PEGIDA darf sich versammeln, aber nur einmal im Monat vor der Feldherrnhalle und einmal pro Woche auf dem Marienplatz
.“

Pegida-Anhänger auf dem Max-Joseph-Platz (28.09.2015)
Pegida-Anhänger auf dem Max-Joseph-Platz (28.09.2015)

Die Gründe für die Einschränkungen sind ganz pragmatische. Es gibt Beschwerden über Behinderungen:
Die Zahl derer, die sich beschwert haben über die Beeinträchtigungen, die sowohl durch die Umzüge, als auch durch die ständige Versammlung auf dem Marienplatz entstanden sind, sind immer stärker geworden. Gewerbetreibende, Gastwirte, Hotelbetreiber, alle haben gesagt: So kann’s doch nicht weitergehen, dass wir jeden Montag unsere Freischankflächen abräumen müssen. Dass die Gäste nicht mehr hereinkommen können. Oder die, die am Marienplatz wohnen: dass wir Tag für Tag uns diese Versammlung anhören müssen und den Muezzin da hören müssen. Und das hat uns dazu geführt, zu sagen: Wir wollen PEGIDA nicht das Grundrecht auf Versammlung, auf Meinungsäußerung nehmen. Aber wir müssen schon auch die Rechte anderer – eben der Genannten, sogenannten Dritten – berücksichtigen.

KVR-Chef Dr. Wilfried Blume-Beyerle
KVR-Chef Dr. Wilfried Blume-Beyerle

Frage: Gibt es auch Beschwerden, die über diese Dinge wie Behinderungen hinausgehen? Die also inhaltlich sagen: Wieso darf PEGIDA eigentlich demonstrieren? Und wenn ja, was sagen Sie den Leuten, die sich darüber beschweren?

Es gibt natürlich auch vielfältige Beschwerden, die politisch begründet werden. Aber da muss ich ganz klar sagen, das ist nicht Sache der Versammlungsbehörde, das politisch zu entscheiden. PEGIDA hat das Recht auf Versammlung, ob uns das passt oder nicht passt. Auch Neonazis dürfen in München marschieren. Auch das können wir nicht verhindern, das müssen wir auch aushalten. Und solange PEGIDA nicht verboten ist, haben sie eben das Recht, sich zu versammeln.

Pegida-Versammlung auf dem Max-Joseph-Platz (28.09.2015): Gegner werden abfotografiert
Pegida-Versammlung auf dem Max-Joseph-Platz (28.09.2015): Gegner werden abfotografiert


Eine politische Bewertung durch uns findet nicht statt. Es sei denn – und da kommt dann die Politik etwas ins Spiel, aber auch das sieht das Gesetz vor –, wenn PEGIDA z.B. an bestimmte Tagen, z.B. am 9.11., oder auf bestimmten Plätzen demonstrieren möchte. Dann hat man die Möglichkeit, noch etwas genauer hinzuschauen.
Aber bisher hatten wir da noch keine Möglichkeit: mit dem Argument ‚PEGIDA darf doch nicht am 9.11. auf einem historisch belasteten Platz …’ hatten wir bisher noch keinen Erfolg bei den Gerichten.

Frage: Haben Sie eine Größenordnung, wieviel Beschwerden dieser Art bei Ihnen einlaufen?

Also, gezählt haben wir’s nicht, aber es sind mit Sicherheit Hunderte!

Dem PEGIDA-Verein steht der Rechtsweg offen und man darf gespannt sein, ob man sich gegen den Bescheid wehrt. KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle: „Wir sind uns bewusst darüber, dass das ein riskanter Weg ist. Wir haben bisher mehrfach die Erfahrung machen müssen, dass wir mit unseren Verbotbescheiden oder beschränkenden Bescheiden vor Gericht nicht erfolgreich waren. Aber wir meinen, im Hinblick auf die besondere Situation in München, die mit keiner anderen Stadt vergleichbar ist, und auch im Hinblick darauf, dass es bisher keine vergleichbaren Situationen gab, oder gar eine Rechtsprechung, die uns aufzeigt, wie geht man denn mit solchen Dauerversammlungen um. Im Hinblick darauf gehen wir bewusst ein Risiko ein.
Das kann schief gehen, das kann sogar dazu führen, dass unser bisheriger Weg, im Verhandlungswege den Anzeigenden zu bewegen, dass er weniger macht, als er ursprünglich wollte … – ich hatte die sieben Tage erwähnt, zwölf Stunden am Marienplatz, jetzt sind’s nur mehr vier Tage, drei Stunden pro Tag – … das kann auch sein, wenn’s ganz dumm läuft, das die Gerichte sagen: Ihr dürft überhaupt nichts dem Versammler auf den Weg geben. Und der sagt: ok, dann mache ich mehr als bisher, und stell’ mich jeden Montag vor die Feldherrnhalle. Das kann uns passieren.

Pegida-»Spaziergang«, Brienner Straße (28.09.2015)
Pegida-»Spaziergang«, Maximilianstraße (28.09.2015)

Dieses Risiko geht das Kreisverwaltungsreferat mit seinem Bescheid ein, der Weg zum Verwaltungsgericht und eventuell höheren Instanzen steht PEGIDA also offen. So sieht das auch Wilfried Blume-Beyerle:
Das ist ein ganz normaler Verwaltungsakt, und natürlich hat PEGIDA jetzt die Möglichkeit, einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen. Also ein Eilverfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Gang zu setzen. Und der Unterliegende kann dann auch zum Verwaltungsgerichtshof gehen, …

Frage: Wie sehen Sie Ihre Chancen?

KVR-Chef Dr. Wilfried Blume-Beyerle im Interview
KVR-Chef Dr. Wilfried Blume-Beyerle im Interview

Da gibt’s ja den schönen Spruch mit Gericht und Hoher See. Da weiß man nie so genau. Wir beschreiten hier eigentlich Neuland, weil, dass eine Genehmigungsbehörde so vorgeht, ist neu. Es gab aber bisher auch nicht so lang anhaltende Versammlungen. Und dann wird man sehen, wie die Gerichte entscheiden, bisher haben wir kein großes Glück gehabt, ich denke aber, eine fifty-fifty-Chance haben wir schon. Und vor allem: Wir haben wirklich gute Argumente und ich denke, die Gerichte – hoffe ich jedenfalls – werden sich schon beeindrucken lassen von unserem sehr fundierten Bescheid.

Das komplette Interview mit KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle können Sie auf unserer Webseite munihfm.net anhören bzw. als Video ansehen: Interview mit KVR-Chef Dr. Wilfried Blume-Beyerle.