Sicherheit auf der Wiesn – Oktoberfest 2019

Kontrollen am Haupteingang der Wiesn (2017)

E-Sooter-Verbot · Parkverbote · Rucksackverbot · Kontrollen · Verbraucherschutz

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Das 186. Oktoberfest dauert heuer vom 21.09. bis 6.10.2019, und mit ihm findet im Südteil der Theresienwiese auch wieder die Oide Wiesn statt. Dabei wird es wie immer recht sicher zugehen. Denn die Polizei und der von der Stadt München beauftragte Sicherheitsdienst sind auch heuer wieder auf dem Festgelände präsent, allein 600 Beamte und Beamtinnen der Polizei sind auf dem Festgelände und in der näheren Umgebung im Einsatz. Dazu kommt der Kommunale Außendienst (KAD), der mit mehr als 79 Streifenkräften im Bereich des Hauptbahnhofs und im südlichen Bahnhofsviertel (inkl. Paul-Heyse-Unterführung und Stachus) unterwegs sein wird.

E-Scooter-Verbot

Dr. Thomas Böhle: No E-Scooter

Neu ist das absolute E-Scooter-Verbot: „Viele sehen die E-Scooter als Spielzeug, leider wird viel zu oft betrunken gefahren. Wer so etwas macht, gefährdet sich und andere. Und er setzt unter Umständen seinen Führerschein aufs Spiel. Es gelten die gleichen strengen Promillegrenzen wie beim Auto. Kreuz und quer abgestellte E-Scooter können außerdem schnell zur Stolperfalle werden. Um das zu vermeiden und niemand in Versuchung zu bringen, wollen wir – Stadtverwaltung, Polizei und auch die Verleiher selbst – die E-Scooter von der Wiesn fernhalten“, sagte Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle heute auf einer gemeinsamten Pressekonfernz der Münchner Polizei und des KVR.

E-Scooter dürfen nur bis zur Grenze des Äußeren Sperrrings fahren, der wie jedes Jahr zum Oktoberfest für den Verkehr eingerichtet wird. Ab dort gilt ein Fahr- und Parkverbot für E-Scooter (im Plan rot gekennzeichnet):


Karte: LHS München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung 2019. Die Karte kann hier downgeladen werden (PDF-Datei)

An den Zufahrten zum Äußeren Sperrring werden Hinweisschilder mit dem Text „NO E-Scooter“ angebracht. Zum Parken von E-Scootern werden fünf Sammelstellen entlang des Äußeren Sperrrings eingerichtet. Die Anbieter sorgen für ein regelmäßiges Entfernen der E-Scooter entlang des Sperrrings und an den Sammelstellen.

Mehr Infos zu den Verkehrsregelungen und Details zu den E-Scooter-Regeln hat das KVR hier zusammengestellt: http://www.t1p.de/e-scooter-wiesn-2019. Und noch mehr allgemeine Details finden sich in dem Faltblatt „Okotberfest 2019 – Verkehrsregelungen und auf http://www.muenchen.de/oktoberfest-verkehr.

E-Scooter-Parkverbote

Parkverbote für E-Scooter delten im Bereich südlich der Schwanthalerstraße mit Begrenzung durch Sonnenstraße, Sendlinger-Tor-Platz, Lindwurmstraße, Häberlstraße, Kapuzinerplatz, Tumblingerstraße, Ruppertstraße, Lindwurmstraße, Pfeufferstraße und Ganghoferstraße gilt von 17 bis 6 Uhr ein Ausleihverbot. Auf der Karte ist dieser Bereich türkis markiert.

Im nördlichen Teil der Verbotszone zwischen Schwanthalerstraße und Arnulfstraße einschließlich Hackerbrücke, Bahnhofplatz und Stachus können abends E-Scooter zudem auch nicht geparkt werden. Dieser Bereich ist auf der Karte gelb markiert.
Hier wird das Beenden eines Leihvorgangs ab 17 Uhr technisch nicht ermöglicht. Dazu kommen die ohnehin festgelegten Parkverbotszonen in Parks und Grünanlagen.

Die E-Scooter-Anbieter treffen geeignete organisatorische und zulässige technische Maßnahmen, etwa Anreize zur Nutzung der Sammelstellen, um die Regeln wirksam zu unterstützen. Jeder in München derzeit aktive Verleih-Anbieter hat Kontaktdaten einer Person, die während des Oktoberfests rund um die Uhr erreichbar ist und reagieren kann, benannt.
Aktuell haben fünf Verleiher in München E-Scooter auf der Straße. Das sind die Firmen Tier, Lime, Voi, Circ und Bird. Nach Angaben der Verleiher sind derzeit etwa 5.000 E-Scooter in der Stadt verteilt.

Die Stadtverwaltung steht in ständigem und gutem Kontakt mit den Anbietern. Bei einem Erfahrungsaustausch Ende August haben Stadtverwaltung, Polizei und Verleiher ein grundsätzlich positives Fazit nach den ersten Wochen gezogen. Zu den bestehenden Problemfeldern wie Fahrten unter Alkoholeinfluss oder durch die Fußgängerzone und auf Gehwegen sowie das behindernde Abstellen von E-Scootern hat die Stadtverwaltung mit Nachdruck an die Anbieter appelliert, weiter an Verbesserungen vor allem bei der Aufklärung der Nutzer zu arbeiten.

Rucksackverbot/Kontrollen

Gepackaufbewahrung (2017)
Kontrollen durch den Ordnungsdienst am Haupteingang (2017)

Nicht neu ist das Verbot von Rucksäcken – und großen Taschen – ab einem Volumen von mehr als drei Litern. Nur kleine Handtaschen sind erlaubt. Gepäckaufbewahrungsstellen stehen rund um das Festgelände zur Verfügung.
Um zu verhindern, dass das Verbot umgangen werden kann, ist das Okotberfest mit einem Zaun gesichert. Die Kotrollen erolgen durch den von der Stadt beauftragten Ordnungsdienst an allen Zugängen zum Oktoberfest. Der Ordnungsdienst hat das Recht, Rucksäcke und Taschen jeder Größe zu kontrollieren. Er ist auch berechtigt, Personen, die verbotene Gegenstände auf das Festgelände bringen wollen, zum Verlassen des Geländes aufzuforden.

Verbraucherschutz

Lebensmittelstände und Festzelte werden täglich überwacht und umfangreich kontrolliert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVR entnehmen regelmäßig Proben. Weitere Probeentnahmen erfolgen, wenn Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Lebensmitteln oder Hygiene eingehen.

Außerdem werden die Betriebs-, die Produkt- sowie die Personalhygiene und die Dokumentation des betrieblichen Eigenkontrollsystems, die Kennzeichnung, die Anlieferung der Lebensmittel und die Lebensmittelsicherheit kontrolliert. Die Betreiberinnen und Betreiber von Festzelten und Ständen werden schon im Vorfeld bei der Planung der Küchen- und Standbereiche sowie in fachlichen Fragen beraten. Kurz vor Beginn des Oktoberfests prüfen die Kontrolleure, ob die lebensmittelrechtlichen Voraussetzungen in allen Festzelten und bei allen Ständen erfüllt sind.

Das KVR führt täglich stichprobenartig Einschankkontrollen in allen Festzelten und in Mittelbetrieben durch. Die Kontrollen werden mit einem geeichten Messstab direkt an den Schänken durchgeführt. Zwischen Einschenken und Messen müssen mindestens vier Minuten vergangen sein. Anschließend wird die etwaige Fehlmenge zwischen Eichstrich und Bier gemessen. Es wird eine Messtoleranz von bis zu 15 Millimetern unter dem Eichstrich berücksichtigt. Die Festwirte werden bei Verstößen zusammen mit den Schankkellnern in die Pflicht genommen, wiederholte Verstöße ziehen Bußgeldbescheide nach sich. Zusätzlich haben sich die Festwirte verpflichtet, regelmäßig auch eigene Kontrollen durchführen, nachvollziehbar zu dokumentieren und die Messprotokolle dem KVR vorzulegen.

Gut besuchte Pressekonfernz im Münchner Polizeipräsidium

Audio-Mitschnitte (mp3) der Pressekonferenz