Ursula Männle – Rücktritt als Vorsitzende der Hanns-Seidel-Stiftung zum Jahresende

München [hss, Thomas Reiner] – Bei einer heutigen Mitarbeiterversammlung hat die Vorsitzende, Staatsministerin a.D. Prof. Ursula Männle, ihren Rücktritt vom Vorsitz der Hanns-Seidel-Stiftung mit Wirkung zum Jahresende bekannt gegeben. Den Mitgliedern der Stiftung hatte sie ihren Entschluss bereits letzte Woche mitgeteilt.
Männle, erst 2018 für weitere vier Jahre im Amt bestätigt, macht diesen Schritt aus eigenen Stücken: „Ich bin zwar für vier Jahre gewählt, mache einem Nachfolger aber bereits zum 1. Januar 2020 meinen Platz frei. Mir war es wichtig, dass der von mir initiierte Reformprozess sich soweit verstetigt hat, dass er tatkräftig fortgesetzt werden kann”, sagte Männle.

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Ursula Männle
Foto: Hanns-Seidl-Stiftung
Ursula Männle hat die Stiftung in allen ihren Organen jünger und weiblicher gemacht, die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit durch gemeinsame Projekte gestärkt und damit die Wirkung der Stiftung erhöht. Unter ihrer Führung hat die Stiftung aktuelle gesellschaftspolitische Herausforderungen direkt aufgegriffen und in praktische Projekte umgesetzt, z.B. die Migrationsthematik, die Gefährdung unserer Demokratie und die Rolle der Frau in Gesellschaft und Politik.

„Mir nötigt diese Entscheidung gehörigen Respekt ab”, sagte der Generalsekretär der Stiftung, Oliver Jörg. „Mit Ursula Männle verliert die Stiftung eine wehrhafte Streiterin für die Politische Bildung, eine große Demokratin und eine politische Vorausdenkerin. Die Stiftung wird ihre Dienste in würdiger Anerkennung zu wahren wissen.”

Männle hat eine weite und große berufliche und politische Strecke zurückgelegt: Nach dem Studium der Politikwissenschaft, Soziologie und Neueren Geschichte begann Männles berufliche Karriere als wissenschaftliche Assistentin an der Akademie für Politische Bildung in Tutzing. Von 1976 bis 2009 war Männle Professorin an der Katholischen Stiftungsfachhochschule für Sozialwesen München, zehn Jahre Vizepräsidentin des Hochschullehrerbundes und von 2009 bis 2015 Mitglied des Hochschulrates der Hochschule München. 1964 trat sie in die CSU, JU und FU ein und war 1966/67 Landesvorsitzende des RCDS. Sie hatte diverse führende Positionen in den verschiedenen Gremien und Arbeitsgemeinschaften der Partei inne, z.B. war sie die erste stellvertretende weibliche Bundesvorsitzende der JU Deutschland oder zehn Jahre Landesvorsitzende der FU. Dem Landesvorstand der CSU gehörte sie als gewähltes Mitglied 33 Jahre lang an, davon 20 Jahre dem Präsidium. Jeweils 13 Jahre lang war Männle Mitglied des Deutschen Bundestages und des Bayerischen Landtags. Dazwischen war sie Bayerische Staatsministerin für Bundesangelegenheiten. Seit 1994 stellvertretende Vorsitzende der HSS, wurde sie 2014 zur Vorsitzenden gewählt. Damit ging für sie ein „Herzenswunsch” in Erfüllung, wie sie selber sagt.

Aber Männle wäre nicht Männle, hätte sie nicht auch nach ihrem Ausscheiden aus der Stiftung noch viele Pläne: Da wäre zum Beispiel ihre Tätigkeit als Wirtin der Pfälzer Residenz Weinstube in der Münchner Residenz. Männle ist als gebürtige Pfälzerin aus Ludwigshafen am Rhein seit 2009 die Vorsitzende des Landesverbandes der Pfälzer in Bayern und damit Chefin der Weinstube, die die historische Verbindung zwischen Bayern und der Pfalz und die Möglichkeit zur Begegnung von Menschen (weiter-)pflegt. Oder die weitere Herbergssuche für die Krippensammlung der ehemaligen Justizministerin Mathilde Berghofer-Weichner, die eine enge Freundin Männles war. Als Vorsitzende des von Berghofer-Weichner gegründeten Vereins kümmert sich Männle um deren Sammlung, die mehr als 1.500 Stücke umfasst. Männle ist darüber hinaus nach wie vor in zahlreichen Frauenorganisationen an vorderster Stelle engagiert, seit 2008 ist sie Honorarkonsulin des Königreichs Marokko.

Sicherlich wird sie sich auch weiterhin publizistisch betätigen und wer weiß, vielleicht schreibt sie auch ein Buch über ihre vielfältigen Erfahrungen in der Politik, obwohl sie das bisher bestreitet.

Über ihre Nachfolge wird im Oktober die Mitgliederversammlung, das satzungsgemäß zuständige Gremium, beschließen.