
“Es wäre mir eigentlich lieber, wenn Sie heute nicht hier wären”, mit diesen Worten begrüßt Teresa Ganserer die Presse, die am Montagvormittag so zahlreich zum Pressetermin im Bayerischen Landtag erschienen ist, dass kurzfristig ein anderer, größerer Raum als geplant dafür genutzt werden musste.
Nein, Teresa Ganserer, bis vor kurzem noch als Landtagsabgeordneter Markus Ganserer bekannt, hat nichts gegen die Journalisten. Es wäre ihr nur lieber, dass der Wechsel einer Geschlechtsidentität in unserer Welt als völlig normal angesehen würde, und wenn, fährt sie fort, “… und wenn die Tatsache, dass ich Konktaktlinsen trage, mehr Nachrichtenwert hätte, als die Tatsache, dass ich mich eben als Frau fühle und als Frau definiere.”

20. Mai 2016
Tatsächlich sehen wir auf noch gar nicht so alten Fotos den Landtagsabgeordneten Markus Ganserer … mit Brille. Brille und Kontaktlinsen sind aber nicht das Thema der Presskonferenz. Nein, bereits Ende vergangenen Jahres hat die GRÜNEN-Abgeordnete Tessa Ganserer ihre Transidentität bekannt gemacht.
Transident zu sein, bedeutet – salopp gesagt – nichts anderes als das Begehren, in seiner sozialen Geschlechtsrolle als Angehörige(r) des jeweils anderen Geschlechts anerkannt zu werden. Die Gründe dafür können so unterschiedlich sein, wie es die Lebensumstände transidenter Menschen sind. Tessa Ganserer jedenfalls wird zur ersten Plenarsitzung des Bayerischen Landtags im neuen Jahr, am 23. Januar 2019, nicht mehr in der Gestalt des Markus Ganserer – und damit als Mann – sondern sichtbar als Frau, die sie immer schon war, erscheinen.
Über Ihre Beweggründe, die Auswirkungen auf den Landtags-Alltag sowie queerpolitische Forderungen und Vorhaben der GRÜNEN-Fraktion im Bayerischen Landtag hat sie heute gemeinsam mit Petra Weitzel von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), die Tessa Ganserer auf ihrem Weg der Transition begleitet und die Landtagspresse informiert.
Transidentität
Transidentität beschreibt ein natürliches Phänomen, bei dem die Geschlechtsidentität eines Menschen von dem bei der Geburt festgelegten körperlichen Geschlecht abweicht. Transidente Menschen empfinden sich als Angehörige des anderen Geschlechts und streben danach, sich auch körperlich diesem Geschlecht möglichst anzunähern. Transidentität ist keine Krankheit und somit auch nicht heilbar. Transidentität kann jedoch krank machen, wenn sie nicht behandelt wird. Aus diesem Grund ist auch eine Leistungspflicht der Krankenkassen gegeben.
Die Geschlechtsidentität, über die jeweils nur die betroffene Person selbst Auskunft geben kann, ist Bestandteil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts. Dennoch wird das Thema Transidentität weitgehend tabuisiert. Betroffene sind auch heute noch oftmals mit Alltagsdiskriminierung konfrontiert und durch die unzureichende Rechtslage in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.
Teresa Ganser, MdL, queerpolitische Sprecherin BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Pressematerial der Landtagsfraktion
“Für mich ist die Situation gerade emotional sehr anstrengend”, erklärt Tessa Ganserer zunächst. Das Coming-Out und der Beginn der Transition sei ohnehin keine leichte Phase. “Es ist für mich sehr anstrengend, immer wieder die gleichen und teilweise sehr persönlichen Fragen beantworten zu müssen. Und deswegen haben wir uns entschieden, heute zur Pressekonferenz zu laden, um klar zu stellen, welchen Umgang mit mir ich hier im Landtag erwarte.”

Die emotionale Anstrengung merkt man Tessa Ganserer durchaus an; sie ist so angespannt, dass ihr während der Pressekonferenz kein Lächeln gelingt. Was sicher auch mit der schon fast klaustrophobischen Situation im Saal 501 des Landtags zsammenhängt. Wo sonst Auschüsse tagen, tummeln sich Journalisten und Pressefotografen, letztere lassen die Abgeordnete kaum für eine Sekunde aus dem Blick.
Tessa Ganserer hält es aus – sie ist schließlich seit 1998 Mitglied der GRÜNEN und war seit 2013 durchgehend Landtagsabgeordneter. Und sie stellt fest: “Ich mach das nicht zum Spaß. Und ich habe mir das auch nicht ausgesucht. Ich habe mich nicht entschieden, Frau zu sein. So wie man sich seine Geschlechtsidentität nicht aussuchen kann oder sich für die eine oder andere Identität nicht entscheiden kann.”
Video: Hans Schultheiß (muenchnerschaufenster.de)
“Es hat sehr lange gedauert, bis ich selbst mich so akzeptieren konnte, wie ich bin. Und es waren für mich sehr leidvolle und sehr schmerzhafte Jahre, bis ich einfach keine Kraft mehr hatte, mich zu verstecken, mich zu verstellen. Bis für mich klar war, dass ich mein Leben als Frau leben muss, um für mich ein zufriedenes Leben führen zu können.”
Politische Forderungen
z.B. Reform des Transsexuellengesetzes
Das Transsexuellengesetz (TSG) ist mehr als 30 Jahre alt. Bereits sechs Mal hat das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt.
Für die Änderung der Vornamen und die Berichtigung des Geschlechtseintrages werden nach wie vor zwei psychologische Gutachten benötigt. Diese Begutachtung wird von den Betroffenen nicht als hilfreiche Unterstützung, sondern sehr häufig als Eingriff in die Privatsphäre empfunden. Dadurch wird das Selbstbestimmungsrecht in menschenunwürdiger Weise beeinträchtigt.
Es ist überfällig, das Transsexuellengesetz durch ein Gesetz zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität zu ersetzen. Es sollte zukünftig möglich sein, dass das bei Geburt angegebene Geschlecht auf Antrag einer Person beim Standesamt geändert wird.
Teresa Ganser, MdL, queerpolitische Sprecherin BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Pressematerial der Landtagsfraktion
Petra Weitzel von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) erwartet, dass Tessa Ganserers Schritt nun Signalwirkung für “den Rest der Republik” zeigt.
Transidentität sei keine Krankheit, erläutert sie, obwohl der Leidensdruck krank machen könne: “Es gibt nichts zu heilen; es gibt nur die Notwendigkeit, uns zu unterstützen und die medizinischen und rechtlichen Möglichleiten bereit zu stellen.”
Doch gerade in diesem Bereich sei Deutschland ein Entwicklungsland. Die Änderung der Personenstandangaben in der Geburtsurkunde als Voraussetzung für einen neuen Ausweis (mit dem neuen, richtigen Namen) setze psychologische Gutachten voraus, die von der transidenten Person bezahlt werden müssen. Warum müsse, was ein Mensch nur selber wissen könne, noch überprüft werden, fragt sie. Tatsächlich würden die Gutachter bestätigen, dass weniger als 1% der transidenten Personen mit Ihrer Selbsteinschätzung “daneben” lägen.
Statement Petra Weitzel (dgti)![]() |
Presseerklärung von Tessa Ganserer![]() |
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