Familienministerin Schreyer: „Das Bayerische Familiengeld ist nicht auf Hartz-IV anzurechnen“

Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer hat heute die Entscheidung von Bundessozialminister Hubertus Heil zur Anrechnung des Bayerischen Familiengeldes auf Hartz IV-Leistungen erneut kritisiert und klargestellt: „Ich verstehe die ganze Diskussion nicht! Für das Bayerische Familiengeld muss sich niemand über Recht und Gesetz hinwegsetzen. Es gibt Ausnahmeregelungen, sie sind im Sozialrecht vorhanden und müssen nur angewandt werden – so wie es uns auch von weiteren Seiten bestätigt wurde. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, warum Bundessozialminister Heil nicht zu Gunsten der Familien und deren Kinder entscheidet, die es ohnehin schon schwerer haben.“
[shariff]
Die Bayerische Staatsregierung stützt sich bei ihrer Entscheidung auf zwei einschlägige bundesgesetzliche Ausnahmen zum für Hartz IV-Leistungen geltenden Nachranggrundsatz. Nach einer Ausnahmeregelung werden erziehungsgeldartige Leistungen der Länder nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet. Zudem enthält die gesetzliche Regelung zum Familiengeld eine klare Zweckbestimmung, aus der hervorgeht, dass diese Leistung nicht der Existenzsicherung, sondern der frühen Erziehung und Bildung der Kinder einschließlich gesundheitsförderlicher Maßnahmen dient. Nach den bundesrechtlichen Vorgaben hat auch aus diesem Grund keine Anrechnung zu erfolgen.

„Eine Anrechnung auf Harz IV kommt somit nur aufgrund der sehr wenig wohlwollenden Rechtsauslegung durch den Bundessozialminister in Frage. Wir werden deshalb das Bayerische Familiengeld auf jeden Fall an alle auszahlen“, so Schreyer abschließend.